Weiter lückenhaft: Entwurf zum Gesetz gegen digitale Gewalt
Das Bundesjustizministerium hat beim geplanten Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt nachgebessert. Doch auch die neue Fassung reicht nicht aus, um Betroffene wirksam zu schützen. Auch problematisch: Der Entwurf setzt auf eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.
Gegenüber dem Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, das das Bundesjustizministerium 2024 vorgelegt hat, bietet der aktuelle Entwurf wichtige Änderungen. Unter anderem führt er einen neuen Straftatbestand ein, die „unbefugte Überwachung mittels Kommunikations- und Informationstechnik“. Damit wäre es erstmals möglich, strafrechtlich gegen die Überwachung durch Tracking-Gegenstände wie Apple AirTags oder Spähprogramme („Stalkerware“) vorzugehen. Wir begrüßen diese Änderung ausdrücklich.
Allerdings bleibt die Ausgestaltung lückenhaft. Insbesondere ist der neue Straftatbestand vom Auskunftsanspruch ausgeschlossen, der ebenfalls im Gesetzentwurf eingeführt wird. Dieser verpflichtet Anbieter, deren Dienst für digitale Gewalt missbraucht wurde, der Betroffenen die Identität des Nutzers offenzulegen, von dessen Account aus die Gewalt verübt wurde. Somit können Betroffene die Täter*innen bei den neu definierten Rechtsverstößen nicht rechtssicher identifizieren.
Erst Gewalt stoppen, dann ermitteln - zum Schutz der Betroffenen
Darüber hinaus werden hohe Hürden und langwierige Verfahren für das Erwirken von Account-Sperren geschaffen. Dies entspricht nicht dem einhellig in der Fachpraxis geforderten Prinzip „erst stoppen, dann ermitteln“, um Betroffene schnellstmöglich zu schützen. Insbesondere gewaltausübende Inhalte auf Plattformen und in Messenger-Gruppen müssen zeitnah entfernt werden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Das geplante Auskunftsverfahren im Gesetzesentwurf basiert zudem nach unserer Einschätzung auf einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die wir klar ablehnen. Sie gefährdet den freien öffentlichen Diskurs und stellt einen tiefen Einschnitt in die Grundrechte dar.
Die gute Nachricht: Für die hier kritisierten Punkte des Entwurfs gibt es Lösungen und Alternativen – nachzulesen in unserer Stellungnahme.
